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Mehr sehen. Mehr Sicherheit.

Führerschein-Sehtest und Gutachten

Im Straßenverkehr und im Flugverkehr braucht es eine „gute Sicht“. Das Augenzentrum Tuchlaubenhof führt die vorgeschriebenen Augen-Untersuchungen durch und erstellt die notwendigen Atteste für Führerschein-Inhaber und Piloten.

Für den Straßenverkehr. Ein optimales Sehvermögen bei Tag und Nacht ist Voraussetzung für eine sichere Teilnahme am Straßen- Verkehr.

Sehtest. Muss zur Dokumentation der Sehschärfe für die Zulassung zur Führerscheinprüfung der Klassen A, B und BE vorgelegt werden. Die Sehschärfe muss bei beiden Augen (mit oder ohne Sehhilfe) mindestens 0,7 betragen (Visuswert).

Augen-Untersuchung. Ist bei negativem Sehschärfe-Attest bzw. zum Erwerb der Führerchein-Klassen C, D, CE, DE sowie des Taxi- Führerscheins immer vorgeschrieben.

Führerschein-Gutachten.  Ab dem 50. Lebensjahr müssen Fahrer von LKW ab 3,5 Tonnen Nutzlast ihren Führerschein alle 5 Jahre bei den Führerscheinstellen verlängern. Dafür ist eine Verkehrstauglichkeits-Bescheinigung (Hausarzt) sowie ein Führerschein-Gutachten (Augen-Facharzt) erforderlich. Damit werden die Funktion des Gesichtsfeldes, das räumliche Sehen, die zentrale Sehschärfe sowie das Farb- Empfinden nachgewiesen.

Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen sollten zu allen Augen-Untersuchungen mitgebracht werden. Wird z. B. eine Brille verordnet, wird dies im Führerschein vermerkt.

Für den Flugverkehr. Eingehende Flug-Tauglichkeits-Untersuchungen sind Bedingung für die Ausstellung eines fliegerärztlichen Tauglichkeitszeugnisses. Dieses berechtigt den Inhaber zur Wahrnehmung der Rechte aus seiner Lizenz für Luftfahrzeugführer.

Erst-Untersuchung. Für Privatpiloten (Zeugnis Klasse 2) ist eine augenärztliche sowie eine HNO-Untersuchung vorgesehen. Berufspiloten (Zeugnis Klasse 1) müssen sich zusätzlich einer fachärztlichen Untersuchung durch einen Neurologen unterziehen.

Nach-Untersuchung: Augenärztliche Kontrollen sind bei Lizenzinhabern für Luftfahrzeugführer regelmäßig und abhängig von Lebensalter und Art der fliegerischen Tätigkeit durchzuführen.
Das Augenzentrum Tuchlaubenhof führt diese Flug-Tauglichkeits-Untersuchungen und alle Kontroll-Untersuchungen selbstverständlich nach den jeweils aktuellen Richtlinien der Austro Control durch.

Sehtests in eigenem Interesse. Es müssen nicht immer Vorschriften sein. Wer seine Sehkraft auch ohne gesetzliche Bestimmungen regelmäßig im Augenzentrum Tuchlaubenhof überprüfen lässt, handelt verantwortungsbewusst und trägt in eigenem Interesse viel zur Verkehrssicherheit bei.